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Stammbuchordnung des Stammbuch Lippegans e. V.

Vorbemerkung

Das Stammbuch Lippegans e. V. ist die Zuchtorganisation in Deutschland, die das Zuchtbuch für die Rasse der Lippegans als Ursprungszuchtbuch führt. Die Zuchtarbeit im Stammbuch Lippegans e. V. dient der Erhaltung der Rasse der Lippegans mit ihren typischen Eigenschaften unter Beachtung der vorhandenen Variabilität und eines möglichst breit angelegten Aufbaus des Pedigrees. Zu den Aufgaben des Stammbuch Lippegans e. V. gehören insbesondere:

  • Die Aufstellung und Durchführung des Zuchtprogramms
  • Die Führung des Zuchtbuches
  • Die Beratung der Züchter in Fragen zur Zucht und Haltung
  • Die Sicherung der Identität der im Zuchtbuch eingetragenen Gänse
  • Die Durchführung der Leistungserfassung und der Leistungsprüfung
  • Die Durchführung der Stammbuchschau zur Bewertung der Zuchttiere und der Nachzuchttiere
  • Die Ausstellung von Zuchtbescheinigungen
  • Die Maßnahmen zur Öffentlichkeitsarbeit und zur Werbung für die Rasse

Die züchterische Arbeit des Stammbuch Lippegans e. V. erstreckt sich vorrangig auf das Land Nordrhein-Westfalen.

1. Rassebeschreibung und Zuchtziel

Gefordert wird eine weiße oder gescheckte Gans von mittlerem Gewicht, die mittelhoch gestellt ist, und die den beweglichen Typ einer Landgans, mit ausgeprägter Brustfülle und Körperlänge darstellt. Gefordert werden gute Weideeigenschaften, Wetterfestigkeit und Anspruchslosigkeit in der Haltung. Lippegänse sollten sicher in der Naturbrut sein und die Gössel gut führen. Auf die Eignung der Eier zur Kunstbrut ist zu achten.

Der Standard des BDRG für die Lippegans weicht in einigen Formulierungen von denen des Stammbuch Lippegans ab. Das ist für Züchter im BDRG (bei Ausstellungen) zu berücksichtigen.

Schnabel

Dreikantig mit aufspringenden Nasenlöchern, kräftig orangerot mit hellerer Bohne.

Kopf

Lang und ziemlich trocken, Scheitel mäßig gewölbt, kleine Federhaube (nicht über halbwalnussgroß) möglich

Auge

Groß und eher hellblau mit gelbrotem Augenring. Bei Schecken ist auf die blaue Augenfarbe zu achten

Hals

Gut mittellang, nicht zu dünn

Rumpf

Ziemlich lang und breit, fast waagerecht getragen, in allen Teilen gut gerundet

Brust

Voll und rund, hoch angesetzt, sich lang ausziehend

Brust

Lang, breit und flach, schön gewölbt, nach hinten etwas abfallend

Bauch

Im Ideal ohne ausgebildete Wamme, wobei bei älteren weiblichen Zuchttieren eine nicht die Beweglichkeit einschränkende Wamme toleriert werden kann

Flügel

Fest anliegend, das Schwanzende nicht überragend

Schwanz

Breit getragen, dachartig geschlossen

Ständer

Mittellang und feinknochig, aus muskulösen Schenkeln hervortretend

Gefieder

Glattes, festes, fast hartes Gefieder mit breiter Feder

Farbe

Reinweiß, wobei einzelne dunkle Federn vorhanden sein können oder gescheckt in allen Varianten und wobei die dunklere Zeichnungsfarbe nicht überwiegen sollte. Zu den Ausstellungen des BDRG ist nur die reinweiße Variante zugelassen

Körpergewicht

Ganter: 6 bis 7 kg; Gans: 5 bis 6 kg

Leistungen

Bei einem Bruteimindestgewicht von 140 Gramm können bis zu 3 Gelege pro Jahr mit je 15 bis 20 Eiern mit weißer Schalenfarbe erwartet werden.

Grobe Fehler

Geringe Größe, wenig Brustfleisch, schmaler oder kurzer Körper, zu starker oder zu dünner Hals, Kehlwamme, ausgeprägte Doppelwamme oder schiefe Wamme, Hängebauch, niedriger Stand, fehlender Geschlechtstyp, schlechte Brut- und Nutzeigenschaften

2. Zuchtmethode

  • Das Zuchtprogramm für die Rasse Lippegans umfasst alle Maßnahmen und Aktivitäten, die geeignet sind, einen Zuchtfortschritt im Hinblick auf das definierte Zuchtziel zu erreichen.
  • Das Zuchtziel wird über die Methode der Reinzucht mit gezielter Anpaarung erreicht. Es wird grundsätzlich mit Zuchtpaaren (ein Ganter und eine Gans) gezüchtet.
  • Lippegänse sind Anpaarungsprodukte von Lippegänsen untereinander, die im Stammbuch Lippegans e. V. registriert sind.
  • Die Zuchttierpopulation im Stammbuch Lippegans e. V. wird als geschlossene Population geführt.

3. Tierkennzeichnung

  • Die Kennzeichnung der Lippegänse im Stammbuch Lippegans e. V. erfolgt seit dem Jahr 2000 mit einem geschlossenen Fußring, der beim Jungtier etwa zwischen der 3. und 6. Lebenswoche auf den Ständer aufgezogen wird. Ausschließlich diese gekennzeichneten Tiere können in das Zuchtbuch des Stammbuch Lippegans e. V. eingetragen werden.
  • Die Züchter im Stammbuch Lippegans e. V. können den Ring des Stammbuch Lippegans e. V. oder den sogenannten Bundesring des BDRG e. V. verwenden. Letzterer ist für die im jeweiligen Ortsverein organisierten Rassegeflügelzüchter, die an Ausstellungen des BDRG teilnehmen wollen, erforderlich. Diese Kennzeichnungsringe haben einen Innendurchmesser von 24 mm.
  • Im besonderen Fall – nach Absprache innerhalb des Vorstandes des Stammbuch Lippegans e. V. – z. B. bei Vorliegen besonderer züchterischer Gründe, ist die nachträgliche Beringung mit einem Kennzeichnungsring für Altbestände möglich.
  • Der Kennzeichnungsring des Stammbuch Lippegans e. V. ist ein Metallring aus Aluminium. Er trägt die Aufschrift Stammbuch Lippegans e. V., den Geburtsjahrgang mit 2 Ziffern, den jährlich wechselnden Buchstaben und eine Nummer mit 4 Ziffern (Beispiel: 07 H 0067). Beim jährlich gemäß Alphabet fortlaufenden Buchstaben wurde im Jahr 2000 mit dem Buchstaben A begonnen. Die Nummer mit 4 Ziffern wird fortlaufend nach Eingang der Ringbestellungen im jeweiligen Jahr vergeben.
  • Der Kennzeichnungsring des BDRG e. V. ist ein Kunststoffring. Er trägt die Aufschrift D 24, den Geburtsjahrgang mit zwei Ziffern, einen beliebigen Buchstaben bzw. eine beliebige Buchstabenkombination und eine beliebige Ziffer bzw. eine beliebige Ziffernkombination (Beispiel: D24 07 XY 231). Die Farbe des BDRG-Ringes wechselt jährlich (Beispiel: 2007 grün, 2008 grau).
  • Die vollständige Ziffern-Buchstabenkombination einschließlich des Jahrgangs auf dem Kennzeichnungsring (Ring des Stammbuch Lippegans e. V. oder BDRG-Ring) ist die Herdbuchnummer mit der das Zuchttier im Zuchtbuch registriert wird. Alle Veränderungen im Tierbestand bei Herdbuchtieren des Stammbuch Lippegans e. V. sowie die jährlich vorgesehenen Meldungen (Bestandsmeldungen, Anmeldungen zur Stammbuchschau, etc. ) müssen unter Angabe der Herdbuchnummer (vollständige Ziffern-Buchstabenkombination einschließlich des Jahrgangs auf dem Kennzeichnungsring) durch den Besitzer gemeldet werden.
  • Herdbuchtiere im Stammbuch Lippegans sind alle mit dem geschlossenen Fußring gekennzeichneten Gänse, die den Ring des Stammbuch Lippegans e. V. oder den Bundesring des BDRG e. V. tragen, und deren Eltern im Zuchtbuch des Stammbuch Lippegans e. V. registrierte Zuchttiere sind.
  • Registrierte Zuchttiere im Stammbuch Lippegans sind alle mit dem geschlossenen Fußring gekennzeichneten Gänse, deren Eltern im Zuchtbuch des Stammbuch Lippegans e. V. registrierte Zuchttiere sind, und die auf einer Stammbuchschau des Stammbuch Lippegans als Einzeltier bewertet wurden und deren Besitzer Mitglied des Stammbuch Lippegans e. V. ist.
  • Für die rechtzeitige Ringbestellung und Beringung der Jungtiere ist der Züchter verantwortlich.
    Offensichtlich manipulierte Ringe führen zu einem Ausschluss des betroffenen Tieres aus dem Herdbuch.
  • Die Züchter erhalten die Kennzeichnungsringe durch Anmeldung beim Zuchtwart. Nach Prüfung der eingesandten Unterlagen (Meldebogen für das Zuchtpaar zu Jahresbeginn) erfolgt der Versand an den Züchter. Die Kennzeichnungsringe und der Versand werden dem Züchter in Rechnung gestellt. Der Bezug der BDRG-Ringe erfolgt über den jeweiligen Ortsverein des BDRG e. V.

4. Zuchtbuch

  • Jedes registrierte Zuchttier ist mit einer individuell vergebenen Herdbuchnummer im Zuchtbuch eingetragen.
  • Das Zuchtbuch des Stammbuch Lippegans e. V. wird zentral vom Zuchtwart geführt. Im Zuchtbuch sind die registrierten Zuchttiere mit ihren Leistungen und ihren registrierten Nachkommen erfasst.
  • Das Zuchtbuch dient dem Nachweis der registrierten Zuchttiere und dem Nachweis der Bestände mit registrierten Zuchttieren.
  • An Hand des Zuchtbuchs und der dort verzeichneten Nachzuchten der Zuchtpaare erfolgt die Auswahl der zukünftigen Zuchttiere auf der Stammbuchschau.
  • Bei allen Fragen zur Abstammungsüberprüfung der gekennzeichneten bzw. registrierten Tiere bildet das Zuchtbuch die Grundlage.
  • Die Besitzer erhalten einen Auszug aus dem Zuchtbuch für das jeweils registrierte Zuchttier oder die Nachzuchtgruppe. Der Auszug aus dem Zuchtbuch entspricht dem Bewertungsbogen, der auf der Stammbuchschau ausgefüllt wird.
  • Alle Veränderungen bei den Zuchttieren (Besitzwechsel, Neuverpaarungen, Abgänge, etc.) und in den Beständen der Züchter (Standortwechsel, Austritte, etc.) sind im Zuchtbuch durch den Zuchtwart zu dokumentieren.
  • Jegliche Veränderung im Zuchttierbestand sind dem Zuchtwart vor der Veränderung z. B. bei anstehender Bestandsauflösung oder unmittelbar z. B. bei Abgang eines Zuchttieres durch den Züchter mitzuteilen.

5. Eintragungsvoraussetzungen

Lippegänse können als Zuchttiere in das Zuchtbuch des Stammbuch Lippegans e. V. aufgenommen werden, wenn:

  • die Eltern als registrierte Zuchttiere im Zuchtbuch eingetragen sind,
  • die zur Eintragung vorgesehenen Tiere mit mind. einem der zugelassenen Kennzeichnungsringe eindeutig gekennzeichnet sind. Registrierte Zuchttiere müssen auf der Stammbuchschau als Einzeltiere durch den Zuchtwart oder das entsprechende Gremium gemäß des vorgesehenen Bewertungsbogen für Zuchttiere bewertet worden sein. Registrierte Zuchttiere sollten auf der Stammbuchschau als Jungtiere in ihrem jeweiligen Geburtsjahr durch den Zuchtwart oder das entsprechende Gremium gemäß des vorgesehenen Bewertungsbogen für Nachzuchtgruppen bewertet worden sein, oder es sollte eine Vollgeschwistergruppe (auch anderes Geburtsjahr möglich) mit Bewertung vorhanden sein.
  • der Besitzer der zur Eintragung vorgesehenen Tiere Mitglied im Stammbuch Lippegans e. V. ist,
  • der Besitzer der zur Eintragung vorgesehenen Tiere die Bestandsmeldung und die Daten zur Leistungserfassung (s. u. 7.) beim Zuchtwart gemeldet hat.

6. Bewertung von Herdbuchtieren

  • Die Bewertung der Lippegänse ist Vorraussetzung für die Eintragung als registriertes Zuchttier.
  • Die Bewertung erfolgt ausschließlich auf der jährlich im Herbst stattfindenden Stammbuchschau.
  • Die Bewertung erfolgt durch den Zuchtwart oder das entsprechende Gremium nach Vorgabe durch das Zuchtziel ( s. u. 1.).
  • Die Bewertung erfolgt nach dem jeweils gültigen Bewertungsbogen für Alttiere bzw. für Nachzuchtgruppen.
  • Alttiere sollten im Folgejahr(1. Zuchtjahr) ihres Geburtsjahres als Einzeltiere auf der Stammbuchschau bewertet worden sein (Beispiel: Geburtsjahr 2007 Bewertung im Jahr 2008). Spätestens im 3. Zuchtjahr sollte die Bewertung als Einzeltier erfolgt sein.
  • Jungtiere sollten im Geburtsjahr in einer Nachzuchtgruppe (mind. 3 und höchstens 6 Tiere) auf der Stammbuchschau bewertet worden sein. Spätestens im 3. Zuchtjahr sollte eine Nachzuchtgruppe eines Zuchtpaares auf einer Stammbuchschau bewertet worden sein.
  • Je Zuchtpaar sollten 2 Nachzuchtgruppen aus 2 Zuchtjahren zur Bewertung vorgestellt worden sein.
  • Wenn die Nachzuchtgruppe eines Zuchtpaares die erforderliche Mindestgruppengröße (3 Tiere) nicht erreicht, dann erfolgt nur eine Kommentierung der Nachzuchtgruppe auf dem Bewertungsbogen.
  • Im Rahmen der Stammbuchschau erfolgt die Zusammenstellung der neuen Zuchtpaare durch den Zuchtwart nach Vorgabe durch das Zuchtziel und nach den Aufzeichnungen des Zuchtbuchs vorrangig aus den Nachzuchtgruppen.
  • Es besteht auch die Möglichkeit unverpaarte Alttiere, die auf einer früheren Schau schon bewertet wurden, zur Zusammenstellung neuer Zuchtpaare auf der Stammbuchschau aufzutreiben.
  • Die Bewertung der Alttiere (Zuchttiere) erfolgt gemäß dem gültigen Bewertungsbogen. Jedes zu beurteilende Merkmal wird mit einem von 5 möglichen Punkten auf einer Skala von 1, 3, 5, 7 oder 9 Punkten versehen.
  • Die Wertigkeit der Punkte:
    1 Punkt: Deutlicher Mangel in der Ausprägung des Merkmales
    3 Punkte: Ausprägung des Merkmales liegt unter dem Durchschnitt
    5 Punkte: Ausprägung des Merkmales entspricht dem Durchschnitt
    7 Punkte: Sehr gute Ausprägung des Merkmales (kleiner Wunsch bleibt)
    9 Punkte: Hervorragend in der Ausprägung des Merkmales
    Es ist hervorzuheben, dass die Punktzahl 5 die durchschnittliche Ausprägung des Merkmales verdeutlicht. Ein Tier mit dieser Benotung in allen Teilnoten ist in jedem Fall ein Zuchttier.
  • Bis einschließlich 2007 erfolgte die Bewertung der Einzeltiere in 16 Teilnoten. In 11 Teilnoten wurden einzelne Merkmale der äußeren Erscheinung einfach bewertet. Bei 5 Teilnoten erfolgte jeweils die Erhöhung der Note um einen Wichtungsfaktor (Brustfülle, Körperlänge, Standhöhe, Gefiederstruktur jeweils mal 1,5 und Geschlechtstyp mal 2). Jede Teilnote konnte mit einer Bemerkung erläutert werden. Bis 2007 wurden 9 biometrische Daten einschließlich des Körpergewichtes erhoben. Die Gesamtnote war die Summe aller Teilnoten. Als mögliche Durchschnittsnote ergaben sich 95 Punkte (mögliche Höchstnote: 171 Punkte, mögliche niedrigste Note: 19 Punkte).
  • Seit 2008 erfolgt die Bewertung der Einzeltiere in 9 Teilnoten. Alle Teilnoten werden einfach benotet. Jede Teilnote kann mit einer Bemerkung erläutert werden. Seit 2008 wird bei den biometrischen Daten nur noch das Körpergewicht erfasst. Die Gesamtnote ist die Summe aller Teilnoten. Als mögliche Durchschnittsnote ergeben sich 45 Punkte (mögliche Höchstnote: 81 Punkte, mögliche niedrigste Note: 9 Punkte). Zur besseren Vergleichbarkeit der bewerteten Zuchttiere untereinander, besonders zum bis 2007 angewandten Bewertungssystem, wird die Gesamtnote nochmals mit dem Faktor 2 multipliziert. Dann ergeben sich als Endnote für ein Zuchttier mit durchschnittlicher Bewertung 90 Punkte (mögliche Höchstbewertung: 162 Punkte, mögliche niedrigste Bewertung: 18 Punkte).
  • Der Bewertungsbogen für Zuchttiere im Stammbuch Lippegans e. V. ist auch das Herdbuchblatt des jeweiligen Zuchttieres und ist somit die Grundlage der Herdbucheintragung bzw. Herdbuchfähigkeit eines jeden Zuchttieres.
    Der Bewertungsbogen enthält Angaben/Bemerkungen
    • zum Geschlecht des Zuchttieres,
    • zur Brutform des Zuchttieres
    • zur Ringnummer (Herdbuchnummer)
    • zum Schlupfdatum
    • zum Züchter
    • zum Besitzer bzw. Besitzwechsel
    • zur Abstammung über 3 Generationen
    • zur Bewertung des Zuchttieres
    • zum züchterischen Einsatz
    • zum Ort und Datum der Bewertung
  • Die Bewertung der Nachzuchtgruppen erfolgt gemäß dem gültigen Bewertungsbogen. Dabei wird jede Nachzuchtgruppe in den 3 Kriterien Rassetyp, Ausgeglichenheit und Gesamteindruck bewertet. Jedes zu beurteilende Kriterium wird mit einem von 5 möglichen Punkten auf einer Skala von 1, 3, 5, 7 oder 9 Punkten versehen. Als mögliche Durchschnittsnote ergeben sich 15 Punkte (Höchstnote: 27 Punkte, niedrigste Note: 3 Punkte).
  • Der Bewertungsbogen für Nachzuchtgruppen(Nachzuchttiere) im Stammbuch Lippegans e. V. ist eine Ergänzung zu den Herdbuchblättern der Zuchttiere. Er dient zur Beurteilung der Zuchtleistung der Zuchttiere und ist die Grundlage zur Zusammenstellung der zukünftigen Zuchtpaare.
    Der Bewertungsbogen enthält Angaben/Bemerkungen 
    • zu den Geschlechtern der Nachzuchttiere 
    • zur Anzahl der vorgestellten Nachzuchttiere
    • zur Brutform der Nachzuchttiere
    • zu den Ringnummern (Herdbuchnummern)
    • zum Schlupfdatum
    • zum Namen des Züchters
    • zum Besitzer bzw. Besitzwechsel
    • zur Abstammung über 3 Generationen
    • zur Bewertung der Nachzuchttiere in 3 Kriterien
    • zu Wünschen und Mängeln
    • zu Ort und Datum der Bewertung
  • Der Züchter bzw. Besitzer der auf einer Stammbuchschau bewerteten Tiere erhält ein Duplikat des Bewertungsbogens für sein Stallbuch.

7. Leistungserfassung

Eine Leistungserfassung erfolgt durch den Züchter im jeweiligen Zuchttierbestand. Der Züchter meldet dem Zuchtwart auf den zu Jahresbeginn verschickten Meldebögen:

  • Die Anzahl der Eier eines Zuchtpaares
  • Die zur Kunstbrut eingelegten Eier
  • Die zur Naturbrut eingelegten Eier
  • Die Befruchtungs- und die Schlupfergebnisse in der Kunst- und Naturbrut
  • Das Datum des Schlupfes
  • Die Aufzuchtverluste bis einschließlich 8. Lebenswoche

Bei der Stammbuchschau erfolgt die Feststellung des Körpergewichtes der einzelnen Zuchttiere.

8. Mitwirkungspflicht der Züchter

Die Züchter, die Mitglied im Stammbuch Lippegans e. V. sind, verpflichten sich zur Mitwirkung bei der Fortschreibung des Zuchtbuchs. Dazu melden die Züchter:

  • zu Jahresbeginn bis spätestens Ende Februar das aktuell im Bestand vorhandene Zuchtpaar bzw. die Zuchtpaare, das/die zur Zucht vorgesehen ist/sind auf dem zugesandten Meldebogen,
  • die Ringbestellung in der zweiten Lebenswoche der Gössel,
  • die Ergebnisse der Leistungserfassung ( s. u. 7.),
  • die Teilnahme an der Stammbuchschau zur Bewertung zukünftiger Zuchttiere.
    Die Züchter verpflichten sich bei Teilnahme an der Stammbuchschau zur Einhaltung der Schauordnung.
  • Die Züchter im Stammbuch Lippegans verpflichten sich zur Einhaltung aller gesetzlichen Bestimmungen und Auflagen zur Tierhaltung. Dazu gehören insbesondere die Bestimmungen zur Bestandsmeldung an die zuständige Behörde bzw. die Mitgliedschaft in der Tierseuchenkasse, die Bestimmungen der Viehverkehrsverordnung, die Bestimmungen der Schutzverordnung zur Vermeidung der Verschleppung der Geflügelpest sowie die grundsätzlich geforderten Verpflichtungen gemäß Tierschutzgesetz sowie die Einhaltung der guten fachlichen Praxis bei der Tierhaltung.
  • Ein Züchter kann aus dem Stammbuch Lippegans e. V. ausgeschlossen werden, wenn die Vorgaben der Stammbuchordnung nicht erfüllt werden.
  • Ein Züchter kann aus dem Stammbuch Lippegans e. V. ausgeschlossen werden:
    • wenn wissentlich falsche Angaben zu den Zuchttieren oder deren Leistungen gemacht werden,
    • wenn die Identität der Zuchttiere und/oder der Nachzucht nicht gesichert ist,
    • wenn die Kennzeichnungsringe bei anderen Tieren verwendet werden, als für die, für die sie vorgesehen sind,
    • wenn gegen den Tierschutz verstoßen wird.
  • Die Entscheidung über den Ausschluss eines Züchters erfolgt gemäß Satzung des Stammbuch Lippegans e. V.

9. Stallbuch

Jeder Züchter führt ein Stallbuch gemäß den gesetzlichen Vorgaben in dem die erforderlichen Aufzeichnungen eingetragen sind. In das Stallbuch sind einzutragen:

  • die Daten zum Zuchttier (Auszug aus dem Zuchtbuch, s. u. 4.),
  • die Daten aus der Leistungserfassung (s. u. 7.),
  • die Daten bzgl. der geforderten gesetzlichen Auflagen (s. u. 8.),
  • die Daten zum Besitz- und Standortwechsel (s. u. 10.).

10. Besitz- und Standortwechsel

  • Der Besitzwechsel von eingetragenen Zuchttieren ist beim Zuchtwart anzumelden.
  • In Abstimmung mit dem Zuchtwart des Stammbuch Lippegans e. V. ist eine geeignete Lösung zur Erhaltung der Zuchttiere innerhalb der Herdbuchpopulation des Stammbuch Lippegans zu suchen.
  • Der Standortwechsel von eingetragenen Zuchttieren ohne Besitzwechsel ist dem Zuchtwart innerhalb von 4 Wochen anzuzeigen.

Download der Druckversion der Stammbuchordnung

application/pdf Stammbuchordnung (126,9 kB)